Die Anmeldung erfolgt durch Einsendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars bei Einzelteilnehmern bzw. bei Firmen durch Übersendung des Sammelanmeldeformulars an die Kreisverkehrswacht Lippe e.V., Hermannstraße 9, 32756 Detmold oder Übersendung per Fax. Anmeldungen über die Lippische Landes-Brandversicherung erfolgen online. In diesem Fall sind nur Einzelanmeldungen (Einzelteilnehmer), keine Firmen- oder Sammelanmeldungen möglich. Firmenkunden zahlen bei Rechnungslegung und durch Formulare der Berufsgenossenschaften bzw. deren Trainingscards, Einzelteilnehmer im voraus durch Überweisung der z. Zt. geltenden Teilnehmergebühr. In Ausnahmefällen kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sowohl die Anmeldungsunterlagen, als auch die Überweisung des Teilnehmerbeitrags auf unserem Konto eingegangen ist oder uns der Gutschein vorliegt. Liegt eine Kostenübernahmeerklärung der Berufsgenossenschaft vor (nicht möglich bei einer Anmeldung über die Lippischen Landes-Brandversicherung) und ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer erscheint am Trainingstag nicht, wird die volle Kursgebühr dem Teilnehmer bzw. seiner Firma in Rechnung gestellt. Die Anmeldebestätigung - Einladung - an den/die Teilnehmer erfolgt erst nach schriftlicher Anmeldung und der Überweisung des Teilnehmerbetrages an den Veranstalter. Die Einladung, nach Möglichkeit zum Wunschtermin, erhält der Teilnehmer ca. 1 Woche vor der Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, ausgeschriebene Kurse (auch kurzfristig) abzusagen. Der Veranstalter behält sich vor, Kurse bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände (z.B. starker Schneefall, Glatteis, höhere Gewalt) abzusagen, bzw. begonnene Kurse abzubrechen. Bei Absage des Kurses durch den Veranstalter werden bereits eingezahlte Gebühren auf den nächst folgenden oder einen späteren Kurs verrechnet. Verzichtet ein Teilnehmer jedoch auf die Teilnahme an einem weiteren Kurs, werden ihm bereits eingezahlten Gebühren ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinaus können gegen den Veranstalter keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei Absage der Teilnahme bis 21 Tage vor Kursbeginn berechnet der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Gesamtgebühr. Bei Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der gesamten Kursgebühr fällig, bei Absage bis 4 Tage vor der Veranstaltung werden 75 %, danach 100 % der Gesamtgebühr berechnet, wenn keine Ersatzperson gestellt wird.
Die für das Trainingsfahrzeug bestehende Versicherung bleibt voll gültig. Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Diese tritt allerdings nur für Schäden, die direkt durch Trainingsinhalte entstanden sind ein. Den Weisungen der Moderatoren ist streng folge zu leisten. Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe der Kursanmeldung damit einverstanden, und verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sowie deren Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind.
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich nach den DVR-Richtlinien aus dem Programm „Das Pkw Sicherheitstraining / Das Motorrad Sicher-heitstraining / Das Öko-Training der Verkehrswacht".
Bei Spezialkursen wird der Leistungsumfang bei Anmeldung mit einem Sprecher der Gruppe vereinbart.
Der Veranstalter behält sich bei plötzlich eintretenden schlechten Trainingsbedingungen (Schneefall, Eisglätte) vor, das Programm abzuändern oder den Kurs aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Bei Abbruch des Kurses durch den Veranstalter kann der Teilnehmer den Kurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholen. Bei Programmänderung besteht kein Anspruch auf Nachschulung oder Kurswiederholung. Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. |
|